Alle 16 Bundesländer im Einzelnen
Welche Programme gelten, hängt vor allem vom Bundesland ab – und die Unterschiede sind erheblich. Für jedes Land haben wir eine eigene Übersicht mit Landesprogrammen, kommunalen Zuschüssen, der geltenden Solarpflicht und den zu erwartenden Erträgen:
- Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg
- Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland
- Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen
Eine Gegenüberstellung aller Länder nach Ertrag und Solarpflicht finden Sie in der Bundesland-Übersicht.
Übersicht nach Bundesland
Die folgende Tabelle zeigt bekannte Landesprogramme. Da sich Fördersätze, Budgets und Antragsfristen laufend ändern, prüfen wir den aktuellen Stand immer individuell im Förder-Check.
| Bundesland | Programm | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Berlin | SolarPLUS | Speicher, Gründach-Kombination, Mieterstrom, bis 15.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw | Speicher 150 €/kWh, Wallbox bis 1.500 €, Steckersolar |
| Baden-Württemberg | BW-e-Solar / Netzdienliche PV | Wallbox 500 €, Speicherbonus bei Netzdienlichkeit |
| Bayern | kommunale Programme | München, Nürnberg, Augsburg mit eigenen Zuschüssen |
| Sachsen | Speicherförderung SAB | bis 3.300 € Speicher, Bonus für Wallbox |
| Schleswig-Holstein | Klimaschutz im Gebäudebestand | Speicher und Wärmepumpen-Zuschüsse |
| Rheinland-Pfalz | Solar-Speicher-Programm | 100 €/kWh Speicherkapazität |
| Hamburg | Erneuerbare Wärme / PV | Wärmepumpen-Bonus zusätzlich zur KfW |
Ergänzend lohnt der Blick auf Ihre Stadt: Freiburg, Münster, Düsseldorf, Bremen, Leipzig und viele weitere Kommunen zahlen eigene Zuschüsse, teils pro Kilowatt-Peak der Photovoltaikanlage, teils als Pauschale für den Speicher.
So vermeiden Sie die häufigsten Fehler
Regionale Programme haben eigene Regeln, die sich von Bundesförderungen unterscheiden. Drei Punkte führen besonders oft zur Ablehnung:
- Zu spät beantragt. Fast alle Programme verlangen die Antragstellung vor Auftragsvergabe. Ein bereits unterschriebener Vertrag ohne aufschiebende Bedingung beendet den Anspruch.
- Budget ausgeschöpft. Viele Töpfe sind jährlich gedeckelt und nach wenigen Wochen leer. Wer früh im Jahr beantragt, hat deutlich bessere Chancen.
- Technische Vorgaben übersehen. Manche Programme verlangen eine Mindestgröße, ein bestimmtes Speicher-Leistungsverhältnis oder die Netzdienlichkeit der Anlage.
Unser Förderteam kennt die Besonderheiten der gängigen Programme und stimmt Planung und Zeitplan darauf ab. Bei Bedarf passen wir die Anlagenauslegung so an, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, ohne die Wirtschaftlichkeit zu verschlechtern.
Kombination mit Bundesförderung
Regionale Zuschüsse lassen sich in der Regel mit den Bundesinstrumenten kombinieren. Typisch ist diese Konstellation:
- Nullsteuersatz auf die gesamte Photovoltaikanlage inklusive Speicher
- Landeszuschuss für den Speicher, zum Beispiel 150 Euro je Kilowattstunde
- KfW 458 für die Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent
- § 14a-Rabatt für Wallbox und Wärmepumpe
Nicht zulässig ist die doppelte Förderung derselben Kostenposition aus zwei Zuschussprogrammen. Ein Zuschuss plus Kredit ist dagegen meist unproblematisch. Welche Kombination für Ihr Vorhaben die höchste Gesamtförderung ergibt, berechnen wir im Förder-Check.


