So setzt sich die Förderung zusammen
Die Heizungsförderung ist modular aufgebaut. Sie starten immer mit der Grundförderung und addieren die Boni, auf die Sie Anspruch haben. Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt, die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu, ab der siebten 8.000 Euro.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Bestandsgebäude, mindestens fünf Jahre alt |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | + 20 % | Austausch Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas ab 20 Jahren |
| Einkommensbonus | + 30 % | Haushaltseinkommen bis 40.000 € (zu versteuern) |
| Effizienzbonus | + 5 % | Natürliches Kältemittel oder Erdwärme |
| Maximum | 70 % | von max. 30.000 € = 21.000 € Zuschuss |
Ein Beispiel: Eine Familie mit 55.000 Euro Haushaltseinkommen tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290-Kältemittel. Sie erhält 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimabonus und 5 Prozent Effizienzbonus, zusammen 55 Prozent. Bei 28.000 Euro Gesamtkosten sind das 15.400 Euro Zuschuss, es bleiben 12.600 Euro Eigenanteil. Alle Kostenpositionen im Detail finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe Kosten 2026.
Welche Kosten sind förderfähig
Gefördert wird nicht nur das Gerät, sondern das gesamte Projekt rund um den Heizungstausch. Dazu zählen:
- Wärmepumpe inklusive Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme
- Puffer- und Warmwasserspeicher, Hydraulik und Umwälzpumpen
- Demontage und Entsorgung der alten Heizung inklusive Öltank
- Hydraulischer Abgleich, Heizkurvenoptimierung und Austausch einzelner Heizkörper
- Elektroarbeiten, Zählerschrank-Anpassung und Steuerungstechnik
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten
Nicht gefördert sind reine Komfortmaßnahmen wie eine Klimaanlage ohne Heizfunktion. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe kann dagegen förderfähig sein, wenn sie als Hauptheizung dient und die Effizienzanforderungen erfüllt.
Der Antragsweg Schritt für Schritt
Seit 2024 läuft die Heizungsförderung nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW im Programm 458. Der Ablauf ist klar geregelt, ein Fehler in der Reihenfolge kostet jedoch den gesamten Zuschuss.
- Fachbetrieb beauftragen und Angebot einholen. Der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energie-Effizienz-Experten oder den Fachbetrieb erstellen lassen.
- Registrierung im KfW-Zuschussportal und Antrag mit der BzA-ID stellen.
- Zusage abwarten, erst danach mit der Installation beginnen.
- Umsetzung und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb.
- Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Bei solar0 übernehmen wir die Schritte zwei bis sechs vollständig. Sie unterschreiben lediglich die Vollmacht und den Vertrag. Wie das Zusammenspiel mit Ihrer Photovoltaikanlage aussieht, zeigt unser Komplettpaket.
Wärmepumpe und Photovoltaik: doppelt sparen
Eine Wärmepumpe verbraucht in einem Einfamilienhaus etwa 3.000 bis 5.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Kommt dieser Strom aus dem Netz, kostet die Wärme rund 1.400 Euro jährlich. Mit einer eigenen Solaranlage und einem Speicher decken Sie 40 bis 60 Prozent davon selbst ab, im Sommer den gesamten Warmwasserbedarf.
Noch günstiger wird es mit intelligenter Steuerung: Unser Energiemanager solar0.Flow lädt den Pufferspeicher auf, wenn die Sonne scheint oder der Börsenstrompreis niedrig ist. In Kombination mit solar0 Now und dem dynamischen Stromtarif sinken die Heizstromkosten um weitere 20 bis 30 Prozent. Wie die Steuerung technisch funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe intelligent steuern.
Gesetzlicher Rahmen: Was das Gebäudeenergiegesetz verlangt
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mittelfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt die Pflicht bereits, in Bestandsgebäuden greift sie gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung, spätestens ab Mitte 2028.
Eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung automatisch und ohne Nachweisaufwand. Wer stattdessen eine neue Gasheizung einbaut, muss den Erneuerbaren-Anteil nachweisen und trägt zusätzlich das Risiko steigender CO₂-Preise: Von 2021 bis 2026 hat sich der Preis je Tonne CO₂ mehr als verdreifacht, für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Gasheizung bedeutet das mehrere hundert Euro Mehrkosten pro Jahr. Wie eine Wärmepumpe technisch arbeitet, erklären wir im Ratgeber Wie funktioniert eine Wärmepumpe.


