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Recht, Förderung & Steuern

Marktstammdatenregister (MaStR)

Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen eingetragen werden – auch jedes Balkonkraftwerk.

Frist
1 Monat nach Inbetriebnahme
Kosten
kostenlos
Bei Versäumnis
Vergütung kann entfallen

Eine Pflicht, die oft übersehen wird

Jede Photovoltaikanlage, jeder Speicher und jedes Balkonkraftwerk muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Die Registrierung ist kostenlos und online in etwa 20 Minuten erledigt, hat aber echte Konsequenzen: Ohne Eintrag darf der Netzbetreiber die Einspeisevergütung einbehalten, und bei dauerhaftem Versäumnis droht ein Bußgeld.

Was eingetragen wird

  • Anlagenbetreiber mit Adresse und Steuernummer
  • Standort, Ausrichtung und installierte kWp-Leistung
  • Modul- und Wechselrichtertyp, jeweils mit Anzahl
  • Speicherkapazität, falls vorhanden
  • Datum der Inbetriebnahme und Art der Einspeisung

Wichtig: Speicher und Solaranlage sind zwei getrennte Einheiten im Register und werden beide gemeldet. Wird später ein Speicher nachgerüstet, die Modulzahl erweitert oder der Wechselrichter getauscht, muss die Meldung aktualisiert werden.

Warum es dieses Register gibt

Das MaStR ist die Datengrundlage für die Netzplanung, für die Ausschreibungsmengen und für die Berechnung der Degression der Einspeisevergütung. Es ist außerdem öffentlich einsehbar – jeder kann nachschauen, welche Anlagen in einer Straße gemeldet sind.

Bei Anlagen von solar0 übernehmen wir die Registrierung im Rahmen der Anmeldung vollständig; Sie erteilen dafür einmalig eine Vollmacht. Wer eine ältere Anlage besitzt und unsicher ist, ob sie gemeldet wurde, sollte das prüfen – eine nachträgliche Registrierung ist möglich und in der Regel ohne Sanktion, solange sie freiwillig erfolgt.

Andere Bezeichnungen: MaStR · Anlagenregister · Bundesnetzagentur-Register

FAQ

Häufige Fragen zu Marktstammdatenregister

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht anmelde?

Der Netzbetreiber kann die Einspeisevergütung einbehalten, bis die Registrierung nachgeholt ist. Bei dauerhaftem Versäumnis ist zusätzlich ein Bußgeld möglich.

Muss ich ein Balkonkraftwerk im MaStR anmelden?

Ja. Seit dem Solarpaket I ist das die einzige verbleibende Meldung – die frühere Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Registrierung ist kostenlos und dauert wenige Minuten.

Alle Fragen und Antworten

Verwandte Begriffe

Das passt zu Marktstammdatenregister

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.

Definition lesen

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

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Netzbetreiber

Der Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.

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Balkonkraftwerk

Ein Balkonkraftwerk ist eine Steckersolaranlage mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung, die ohne Elektrofachbetrieb an eine normale Steckdose angeschlossen wird.

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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Marktstammdatenregister in Ihrer Planung berücksichtigen

Unsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.

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