Marktstammdatenregister (MaStR)
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen eingetragen werden – auch jedes Balkonkraftwerk.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deDie Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.
Rechtlich gilt eine Anlage als in Betrieb genommen, sobald sie erstmals bestimmungsgemäß Strom erzeugt hat – auch wenn der Zähler noch nicht getauscht ist. Dieses Datum friert den Satz der Einspeisevergütung ein und startet die 20-jährige Förderdauer plus Inbetriebnahmejahr. Da die Sätze halbjährlich sinken, kann eine Verschiebung um wenige Tage über den Zeitraum der Anlage hunderte Euro ausmachen.
In der Praxis hängt der Zeitplan fast immer am Netzbetreiber und am Zählerwechsel. Zwei bis acht Wochen sind üblich, in Ballungsräumen auch länger. Die Anlage darf in dieser Zeit bereits laufen, sofern der Netzbetreiber zugestimmt hat – die erzeugte Energie wird dann über den Zählerstand nachträglich abgerechnet.
Versäumte Meldungen im Marktstammdatenregister sind der zweithäufigste Stolperstein: Bei verspäteter Registrierung kann die Vergütung rückwirkend gekürzt werden. Bei solar0 übernehmen wir sämtliche Anmeldungen, Protokolle und Nachweise – Sie unterschreiben einmal eine Vollmacht. Was sonst noch zum Ablauf gehört, zeigt die Seite Komplettpaket.
Andere Bezeichnungen: Netzanschluss · Anlagenanmeldung · Zählersetzung
Sobald sie erstmals bestimmungsgemäß Strom erzeugt hat – unabhängig davon, ob der Zweirichtungszähler bereits gesetzt wurde. Dieses Datum bestimmt den Vergütungssatz für 20 Jahre.
Zwischen zwei und acht Wochen, in Ballungsräumen gelegentlich länger. Das Netzanschlussbegehren sollte deshalb schon vor der Montage gestellt werden.
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen eingetragen werden – auch jedes Balkonkraftwerk.
Definition lesenVor der Einspeisung muss der alte Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Zuständig ist der Messstellenbetreiber.
Definition lesenDer Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.
Definition lesenDie VDE-AR-N 4105 regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen ans Niederspannungsnetz. Sie ist die technische Grundlage jeder Anlagenanmeldung.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.