Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.
Definition lesen
Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deDer Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.
Der Stromlieferant verkauft Ihnen Energie und ist frei wählbar. Der Verteilnetzbetreiber betreibt die Leitungen in Ihrer Straße, ist ein reguliertes Monopol und wird Ihnen zugeteilt. Für alles, was mit der physischen Anbindung Ihrer Anlage zu tun hat, ist er der Ansprechpartner:
Das EEG verpflichtet ihn, Ihre Anlage vorrangig anzuschließen und den Strom abzunehmen. Ablehnen kann er nur, wenn das Netz die Leistung nachweislich nicht aufnehmen kann – und selbst dann muss er auf eigene Kosten ausbauen, sofern die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. In der Praxis führt Netzknappheit eher zu Auflagen als zur Ablehnung: Begrenzung der Einspeiseleistung, Fernsteuerbarkeit oder ein anderer Verknüpfungspunkt.
Die häufigste Verzögerung entsteht nicht durch die technische Prüfung, sondern durch unvollständige Unterlagen. Das Netzanschlussbegehren braucht Lageplan, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4105 und den Eintrag des installierenden Betriebs im Installateurverzeichnis.
Wir reichen alle Unterlagen vollständig ein und verfolgen den Vorgang bis zur Zählersetzung – in unseren 17 Standorten kennen die Teams die jeweiligen Netzbetreiber und deren Anforderungen.
Andere Bezeichnungen: Verteilnetzbetreiber · VNB · Netzgesellschaft
Nur in Ausnahmefällen. Das EEG verpflichtet ihn zum vorrangigen Anschluss. Bei Netzengpässen sind Auflagen wie Fernsteuerbarkeit oder ein anderer Verknüpfungspunkt die Regel, nicht die Ablehnung.
Er steht auf Ihrer Stromrechnung und auf dem Zähler. Anders als den Stromlieferanten können Sie ihn nicht wechseln, da er das örtliche Netz als reguliertes Monopol betreibt.
Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Solaranlage erstmals Strom erzeugt. Er bestimmt Vergütungssatz und Beginn der 20-jährigen Förderdauer.
Definition lesenVor der Einspeisung muss der alte Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Zuständig ist der Messstellenbetreiber.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenDie VDE-AR-N 4105 regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen ans Niederspannungsnetz. Sie ist die technische Grundlage jeder Anlagenanmeldung.
Definition lesenNetzentgelte sind das Entgelt für die Nutzung der Stromnetze. Sie machen rund ein Drittel des Haushaltsstrompreises aus und sind regional verschieden.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.