EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Das EEG regelt Förderung, Vergütung und Netzanschluss erneuerbarer Energien in Deutschland. Es ist die rechtliche Grundlage jeder Photovoltaikanlage.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Das EEG unterscheidet zwei Modelle, die Sie bei der Anmeldung festlegen:
Die Sätze sind nach Anlagengröße gestaffelt und werden anteilig berechnet: Bei einer 15-kWp-Anlage gilt für die ersten 10 kWp der höhere Satz, für die restlichen 5 kWp der niedrigere. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme – er bleibt danach 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr unverändert.
Das EEG sieht eine halbjährliche Degression vor. Sie liegt aktuell bei einem Prozent pro Halbjahr und greift automatisch, solange der Zubau im Korridor bleibt. Wer heute anmeldet, sichert sich den aktuellen Satz – ein Grund, die Inbetriebnahme nicht unnötig zu verschieben.
Läuft die Vergütung aus, produziert die Anlage weiter. Für den Überschuss gibt es dann drei Wege: Weiterbetrieb in der Auffangvergütung (nahe am Börsenwert), Wechsel in die Direktvermarktung oder – meist am besten – die Erhöhung des Eigenverbrauchs mit Speicher, Wärmepumpe und Wallbox.
Die Vergütung ist längst nicht mehr der wirtschaftliche Kern einer Anlage – das ist der Eigenverbrauch. Sie ist aber eine verlässliche Untergrenze, die 20 Jahre Planungssicherheit gibt. Alle aktuellen Sätze und Förderprogramme finden Sie unter Photovoltaik-Förderung.
Andere Bezeichnungen: EEG-Vergütung · Einspeisetarif · Vergütungssatz
Für Überschusseinspeisung liegt sie bei rund 7,9 Cent je Kilowattstunde für die ersten 10 kWp, bei Volleinspeisung bei etwa 12,5 Cent. Die Sätze sinken halbjährlich um ein Prozent.
20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert.
Das EEG regelt Förderung, Vergütung und Netzanschluss erneuerbarer Energien in Deutschland. Es ist die rechtliche Grundlage jeder Photovoltaikanlage.
Definition lesenBei Überschusseinspeisung wird zuerst der Eigenbedarf gedeckt, nur der Rest geht ins Netz. Das ist der Standardfall bei Einfamilienhäusern.
Definition lesenBei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz abgegeben. Dafür gibt es einen deutlich höheren Vergütungssatz als bei Überschusseinspeisung.
Definition lesenBei der Direktvermarktung wird Solarstrom über einen Händler an der Strombörse verkauft statt fest vergütet. Pflicht ist sie ab 100 kW Anlagenleistung.
Definition lesenDer Eigenverbrauch ist der Anteil des Solarstroms, der im eigenen Haus genutzt wird. Er entscheidet stärker als jede andere Größe über die Wirtschaftlichkeit.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.