Förderung
Förderung bündelt alle Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile für Solaranlagen und Wärmepumpen – von Bund, Ländern, Kommunen und Stadtwerken.
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Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deSeit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von null Prozent – auf Module, Speicher, Wechselrichter und Montage.
Mit § 12 Abs. 3 UStG gilt seit 2023 für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und in der Nähe von Wohngebäuden ein Steuersatz von null Prozent. Er umfasst Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion, Kabel und die gesamte Montageleistung. Bei einer 13.500-Euro-Anlage sind das rund 2.150 Euro, die früher als Mehrwertsteuer angefallen wären.
Voraussetzung ist eine installierte Leistung von höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bei Mehrfamilienhäusern zählt jede Wohnung eigenständig.
Parallel sind Einnahmen und Entnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit. Damit entfällt nicht nur die Steuer auf die Einspeisevergütung, sondern auch die früher übliche Versteuerung des Eigenverbrauchs als Entnahme – und die Anlage EÜR in der Steuererklärung.
Früher stellte sich für Anlagenbetreiber die Frage, ob sie zur Regelbesteuerung optieren sollten, um sich die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zurückzuholen – verbunden mit fünf Jahren Bindung und Umsatzsteuervoranmeldungen. Diese Abwägung ist entfallen: Da beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr anfällt, gibt es nichts zurückzuholen. Die Kleinunternehmerregelung ist heute für nahezu alle privaten Betreiber der richtige Weg.
Anmeldepflichten bleiben bestehen: Eintrag im Marktstammdatenregister und in der Regel eine Anzeige beim Finanzamt. Alle steuerlichen Details finden Sie unter Photovoltaik-Förderung.
Andere Bezeichnungen: 0 % MwSt. · Nullsteuersatz · § 12 Abs. 3 UStG
Ja. Batteriespeicher, Wechselrichter, Unterkonstruktion und die komplette Montageleistung fallen unter den Nullsteuersatz, sofern sie zu einer Anlage bis 30 kWp auf einem Wohngebäude gehören.
In der Regel ja, auch wenn keine Steuer anfällt. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei, und die Kleinunternehmerregelung erspart die Umsatzsteuervoranmeldung.
Förderung bündelt alle Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile für Solaranlagen und Wärmepumpen – von Bund, Ländern, Kommunen und Stadtwerken.
Definition lesenDie Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Definition lesenDie Rendite misst die jährliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Solaranlagen erreichen typisch 5 bis 9 Prozent über 20 Jahre.
Definition lesenIm Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen eingetragen werden – auch jedes Balkonkraftwerk.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.