Zum Inhalt springen
Achtung: Neue KfW-Förderregelung für Wärmepumpen ab 21. Juli – jetzt prüfen, was für Sie gilt!jetzt prüfen!Jetzt prüfen
Recht, Förderung & Steuern

Umsatzsteuer und Nullsteuersatz

Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von null Prozent – auf Module, Speicher, Wechselrichter und Montage.

Steuersatz
0 %
Grenze
30 kWp je Einheit
Ersparnis
19 % des Bruttopreises

Die wirksamste Förderung für Photovoltaik

Mit § 12 Abs. 3 UStG gilt seit 2023 für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und in der Nähe von Wohngebäuden ein Steuersatz von null Prozent. Er umfasst Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion, Kabel und die gesamte Montageleistung. Bei einer 13.500-Euro-Anlage sind das rund 2.150 Euro, die früher als Mehrwertsteuer angefallen wären.

Voraussetzung ist eine installierte Leistung von höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bei Mehrfamilienhäusern zählt jede Wohnung eigenständig.

Die zweite Entlastung: Einkommensteuer

Parallel sind Einnahmen und Entnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit. Damit entfällt nicht nur die Steuer auf die Einspeisevergütung, sondern auch die früher übliche Versteuerung des Eigenverbrauchs als Entnahme – und die Anlage EÜR in der Steuererklärung.

Was das für die Kleinunternehmerregelung bedeutet

Früher stellte sich für Anlagenbetreiber die Frage, ob sie zur Regelbesteuerung optieren sollten, um sich die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zurückzuholen – verbunden mit fünf Jahren Bindung und Umsatzsteuervoranmeldungen. Diese Abwägung ist entfallen: Da beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr anfällt, gibt es nichts zurückzuholen. Die Kleinunternehmerregelung ist heute für nahezu alle privaten Betreiber der richtige Weg.

  • Keine Umsatzsteuer beim Kauf
  • Keine Einkommensteuer auf Einspeisung und Eigenverbrauch bis 30 kWp
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung, keine Anlage EÜR

Anmeldepflichten bleiben bestehen: Eintrag im Marktstammdatenregister und in der Regel eine Anzeige beim Finanzamt. Alle steuerlichen Details finden Sie unter Photovoltaik-Förderung.

Andere Bezeichnungen: 0 % MwSt. · Nullsteuersatz · § 12 Abs. 3 UStG

FAQ

Häufige Fragen zu Nullsteuersatz

Gilt der Nullsteuersatz auch für den Speicher?

Ja. Batteriespeicher, Wechselrichter, Unterkonstruktion und die komplette Montageleistung fallen unter den Nullsteuersatz, sofern sie zu einer Anlage bis 30 kWp auf einem Wohngebäude gehören.

Muss ich meine Solaranlage beim Finanzamt anmelden?

In der Regel ja, auch wenn keine Steuer anfällt. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei, und die Kleinunternehmerregelung erspart die Umsatzsteuervoranmeldung.

Alle Fragen und Antworten

Verwandte Begriffe

Das passt zu Nullsteuersatz

Förderung

Förderung bündelt alle Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile für Solaranlagen und Wärmepumpen – von Bund, Ländern, Kommunen und Stadtwerken.

Definition lesen

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag je Kilowattstunde, die eine Solaranlage ins Netz abgibt – 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.

Definition lesen
Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
Persönliche Beratung

Nullsteuersatz in Ihrer Planung berücksichtigen

Unsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Kein Verkaufsdruck
AnrufenErsparnis berechnen