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Recht, Förderung & Steuern

Steuerbare Verbrauchseinrichtung (§ 14a EnWG)

Nach § 14a EnWG dürfen Netzbetreiber Wärmepumpen und Wallboxen bei Engpass auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte spürbar.

Mindestleistung
4,2 kW garantiert
Rabatt Modul 1
110 bis 190 €/Jahr
Gilt ab
4,2 kW Anschlussleistung

Der Deal: Steuerbarkeit gegen Rabatt

Seit 2024 müssen neu angeschlossene Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher über 4,2 Kilowatt Anschlussleistung vom Netzbetreiber steuerbar sein. Im Engpassfall darf er sie auf 4,2 Kilowatt drosseln – nicht abschalten. Dafür gibt es eine Reduzierung der Netzentgelte.

Die drei Module

  • Modul 1: pauschale Reduzierung des Netzentgelts, je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro im Jahr. Der Standardfall.
  • Modul 2: prozentualer Rabatt auf den Arbeitspreis, meist rund 60 Prozent des Netzentgeltanteils. Lohnt bei hohem Verbrauch.
  • Modul 3: zeitvariable Netzentgelte, ab 2026 zusätzlich wählbar, kombinierbar mit Modul 1.

Wie oft wird tatsächlich gedrosselt?

In der Praxis bisher selten – die meisten Netzgebiete melden wenige Stunden im Jahr oder gar keine. Und selbst dann bleiben 4,2 Kilowatt: Eine Wärmepumpe läuft damit weiter, ein Auto lädt langsamer. Wer zusätzlich einen Speicher und ein Energiemanagementsystem hat, merkt von der Drosselung praktisch nichts, weil die Differenz aus der Batterie kommt.

Technisch braucht es dafür ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox. Solange dieses noch nicht verbaut ist, gilt eine Übergangsregelung – der Rabatt kann trotzdem bereits gewährt werden.

Unsere Anlagen werden grundsätzlich § 14a-konform angemeldet und die Drosselung intern so verteilt, dass zuerst das Auto langsamer lädt und die Wärmeversorgung unberührt bleibt. Mehr dazu unter solar0.Flow.

Andere Bezeichnungen: § 14a EnWG · SteuVE · Netzdienliche Steuerung

FAQ

Häufige Fragen zu § 14a EnWG

Wird meine Wärmepumpe wirklich abgeschaltet?

Nein. Der Netzbetreiber darf nur auf 4,2 Kilowatt drosseln, nicht abschalten. Damit läuft eine Wärmepumpe weiter, lediglich mit reduzierter Leistung – und das bisher nur an wenigen Stunden im Jahr.

Wie viel spare ich mit § 14a EnWG?

In Modul 1 je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro im Jahr. Bei hohem Verbrauch kann der prozentuale Rabatt in Modul 2 günstiger sein – ein Wechsel ist einmal jährlich möglich.

Alle Fragen und Antworten

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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