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Recht, Förderung & Steuern

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz regelt Energieeffizienz und Heiztechnik von Gebäuden. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen.

Kernregel
65 % erneuerbar
Gilt seit
2024
Ersetzt
EnEV, EnEG, EEWärmeG

Was das GEG vorschreibt

Das Gebäudeenergiegesetz führt die frühere Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Es regelt den zulässigen Energiebedarf von Neubauten, die Anforderungen bei Sanierungen, den Energieausweis – und seit 2024 die viel diskutierte 65-Prozent-Regel für neue Heizungen.

Die 65-Prozent-Regel in der Praxis

Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Als Erfüllungsoptionen gelten unter anderem:

  • Wärmepumpe – die mit Abstand häufigste Wahl im Bestand und Neubau
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Stromdirektheizung in gut gedämmten Gebäuden
  • Hybridheizung aus Wärmepumpe und Spitzenlastkessel
  • Biomasse- oder Solarthermieanlagen

Für Bestandsgebäude greifen die Fristen gestaffelt, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung – in Großstädten ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden; erst beim vollständigen Austausch greift die Regel.

Der Zusammenhang mit Photovoltaik

Eine Wärmepumpe erhöht den Stromverbrauch eines Hauses um 3.000 bis 6.000 Kilowattstunden im Jahr. Wer diesen Strom zukauft, tauscht Gaskosten gegen Stromkosten. Wer ihn vom eigenen Dach nimmt, senkt die Heizkosten dauerhaft. Deshalb werden Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe zunehmend gemeinsam geplant – gesteuert vom Energiemanagementsystem, das die Wärmeerzeugung in die Sonnenstunden legt.

Welche Pflichten für Ihr Gebäude konkret gelten und welche Förderung dazugehört, klären wir in der Beratung. Einen ersten Überblick gibt die Seite Wärmepumpen-Förderung.

Andere Bezeichnungen: GEG · Heizungsgesetz · EnEV-Nachfolger

FAQ

Häufige Fragen zu GEG

Muss ich meine alte Gasheizung austauschen?

Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die 65-Prozent-Regel greift erst, wenn eine Heizung vollständig ersetzt wird – und für Bestandsgebäude gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung.

Erfüllt eine Wärmepumpe die 65-Prozent-Regel?

Ja, eine elektrische Wärmepumpe gilt ohne weiteren Nachweis als Erfüllungsoption. Das gilt auch für Hybridlösungen aus Wärmepumpe und Spitzenlastkessel.

Alle Fragen und Antworten

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Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht und zehn Jahre gültig.

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Lena Krause, Energieberaterin bei solar0, lächelt in die Kamera
Lena KrauseIhre Energieberaterin0800 7652 349
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