Abregelung (70-%-Regel)
Abregelung ist die künstliche Begrenzung der Einspeiseleistung einer Solaranlage. Für Neuanlagen bis 25 kWp ist die alte 70-%-Regel seit 2023 entfallen.
Definition lesen
Lena KrauseVertrieb & Beratung0800 7652 349
Mara VogelKundenservice & Support0800 7652 350Support per E-MailAntwort innerhalb eines Werktagssupport@solar0.deRedispatch 2.0 ist das Verfahren, mit dem Netzbetreiber bei Engpässen Erzeugungsanlagen hoch- oder herunterfahren. Es gilt ab 100 kW Anlagenleistung.
An windigen Tagen erzeugt Norddeutschland mehr Strom, als die Leitungen nach Süden transportieren können. Dann greift Redispatch: Der Netzbetreiber drosselt Erzeugung vor dem Engpass und fährt Kraftwerke dahinter hoch. Seit 2021 sind auch erneuerbare Anlagen ab 100 Kilowatt einbezogen – das ist die Neuerung, die dem Verfahren den Namen „2.0" gab.
Die Abwicklung erfolgt in der Regel über den Direktvermarkter, der ohnehin die Fernwirktechnik betreibt. Für Betreiber von Gewerbeanlagen ist dieser Punkt bei der Auswahl des Vermarkters entscheidend.
Redispatch wird häufig mit zwei anderen Mechanismen verwechselt. Die 70-%-Regel war eine pauschale Dauerbegrenzung ohne Entschädigung und betraf kleine Altanlagen. Die Steuerung nach § 14a EnWG betrifft dagegen keine Erzeuger, sondern Verbraucher – Wärmepumpen und Wallboxen, die im Engpassfall gedrosselt werden dürfen.
Für Privathaushalte ist Redispatch damit kein Thema. Relevant wird es erst bei großen Dachanlagen auf Gewerbehallen und bei Freiflächenanlagen.
Andere Bezeichnungen: Einspeisemanagement · Netzengpassmanagement
Nein. Redispatch 2.0 gilt erst ab 100 Kilowatt installierter Leistung. Private Dachanlagen mit 5 bis 20 kWp fallen nicht darunter.
Ja. Abgeregelte Strommengen werden bilanziell ausgeglichen, die entgangenen Erlöse werden erstattet. Die Abwicklung läuft meist über den Direktvermarkter.
Abregelung ist die künstliche Begrenzung der Einspeiseleistung einer Solaranlage. Für Neuanlagen bis 25 kWp ist die alte 70-%-Regel seit 2023 entfallen.
Definition lesenBei der Direktvermarktung wird Solarstrom über einen Händler an der Strombörse verkauft statt fest vergütet. Pflicht ist sie ab 100 kW Anlagenleistung.
Definition lesenDer Netzbetreiber betreibt die Stromleitungen vor Ort. Er schließt Ihre Solaranlage an, zahlt die Einspeisevergütung und ist nicht Ihr Stromlieferant.
Definition lesenNach § 14a EnWG dürfen Netzbetreiber Wärmepumpen und Wallboxen bei Engpass auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte spürbar.
Definition lesenUnsere Energieberaterinnen und -berater rechnen Ihnen durch, was die Begriffe aus diesem Lexikon für Ihr Haus konkret bedeuten – Anlagengröße, Speicher, Förderung und Ersparnis.