Der Staat fördert den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf Wärmepumpen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Seit 2024 läuft die Abwicklung nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW im Programm 458. Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die sich addieren lassen. Wer alles richtig macht, bekommt bis zu 21.000 Euro geschenkt.

Die vier Förderbausteine im Überblick

Sie starten immer mit der Grundförderung und addieren die Boni, auf die Sie Anspruch haben. Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt.

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Bestandsgebäude, mindestens fünf Jahre alt
Klimageschwindigkeits-Bonus+ 20 %Austausch Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas ab 20 Jahren, nur Selbstnutzer
Einkommensbonus+ 30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €, nur Selbstnutzer
Effizienzbonus+ 5 %natürliches Kältemittel (R290) oder Erd-/Wasserwärmepumpe
Maximum70 %von höchstens 30.000 € = 21.000 € Zuschuss

Grundförderung: 30 Prozent für alle

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Bestandsgebäudes erhält 30 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist lediglich, dass das Gebäude bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist und die Wärmepumpe die technischen Anforderungen erfüllt. Für Neubauten gibt es diese Förderung nicht, dort greifen andere Programme.

Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 Prozent fürs Tempo

Dieser Bonus belohnt den frühzeitigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Er gilt beim Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein, ein bereits defektes Gerät zählt nicht.

Wichtig für die Planung: Ab 2029 sinkt der Bonus schrittweise, zunächst auf 17 Prozent, dann weiter. Wer den Tausch ohnehin plant, sollte ihn deshalb nicht zu lange aufschieben.

Einkommensbonus: 30 Prozent für Haushalte bis 40.000 Euro

Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro im Jahr, kommen weitere 30 Prozent hinzu. Nachgewiesen wird es über den Einkommensteuerbescheid des zweit- oder drittletzten Jahres vor der Antragstellung. Maßgeblich ist das Einkommen aller im Haushalt lebenden Eigentümer, nicht das Bruttoeinkommen.

Effizienzbonus: 5 Prozent für natürliche Kältemittel

Wärmepumpen mit Propan (R290) als Kältemittel sowie Erd- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen erhalten fünf Prozent extra. R290 hat ein Treibhauspotenzial von nur drei im Vergleich zu mehreren hundert bei fluorierten Kältemitteln und erreicht zudem höhere Vorlauftemperaturen. Alle von solar0 angebotenen Luft-Wasser-Geräte nutzen R290, mehr dazu auf der Seite Wärmepumpe.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Durchschnittsfall

Familie Berger, Haushaltseinkommen 62.000 Euro, ersetzt eine 24 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290. Gesamtkosten: 28.000 Euro.

BausteinSatzBetrag
Grundförderung30 %8.400 €
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %5.600 €
Effizienzbonus5 %1.400 €
Zuschuss gesamt55 %15.400 €
Eigenanteil12.600 €

Beispiel 2: Maximale Förderung

Ehepaar im Ruhestand, zu versteuerndes Einkommen 34.000 Euro, ersetzt eine Ölheizung. Gesamtkosten: 32.000 Euro, förderfähig sind davon 30.000 Euro.

30 % + 20 % + 30 % + 5 % = 85 %, gedeckelt auf 70 %. Zuschuss: 21.000 Euro. Eigenanteil: 11.000 Euro.

Beispiel 3: Vermieter

Ein Vermieter modernisiert ein Zweifamilienhaus und ersetzt eine 28 Jahre alte Gasheizung. Gesamtkosten: 42.000 Euro. Förderfähig sind 30.000 Euro für die erste plus 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit, also 42.000 Euro.

30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + 5 % Effizienzbonus = 55 %. Zuschuss: 23.100 Euro. Der Einkommensbonus entfällt, weil keine Selbstnutzung vorliegt.

Welche Kosten förderfähig sind

Gefördert wird nicht nur das Gerät, sondern das gesamte Projekt rund um den Heizungstausch:

  • Wärmepumpe inklusive Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme
  • Puffer- und Warmwasserspeicher, Hydraulik, Umwälzpumpen
  • Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlage inklusive Öltank
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und Optimierung der Heizkurve
  • Austausch einzelner Heizkörper oder Einbau von Flächenheizungen
  • Elektroarbeiten, Zählerschrank-Anpassung, Steuerungstechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten

Nicht gefördert werden reine Komfortmaßnahmen sowie Eigenleistungen. Materialkosten bei Eigenleistung können anerkannt werden, wenn ein Fachbetrieb die fachgerechte Ausführung bestätigt.

Der Antragsweg Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Fehler kostet den gesamten Zuschuss.

  1. Angebot einholen und Vertrag schließen. Der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.
  2. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Ein Energie-Effizienz-Experte oder der Fachbetrieb prüft die technischen Kriterien und erstellt die BzA mit ID.
  3. Im KfW-Zuschussportal registrieren und den Antrag mit der BzA-ID stellen.
  4. Zusage abwarten. Erst danach darf mit der Installation begonnen werden.
  5. Umsetzung und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb.
  6. Verwendungsnachweis einreichen mit Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung. Danach wird ausgezahlt.

Bei solar0 übernehmen wir die Schritte zwei bis sechs vollständig. Sie unterschreiben lediglich Vollmacht und Vertrag. Details zum Ablauf finden Sie auf der Seite Wärmepumpen-Förderung.

Der Ergänzungskredit für den Eigenanteil

Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW in den Programmen 358 und 359 einen Kredit bis 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro wird der Zinssatz zusätzlich verbilligt. Der Kredit lässt sich mit dem Zuschuss kombinieren, sodass Sie den Heizungstausch ohne Eigenkapital stemmen können.

Die fünf häufigsten Fehler

  • Zu früh beauftragt. Ein bindender Vertrag ohne aufschiebende Bedingung beendet den Anspruch sofort.
  • Gerät nicht auf der BAFA-Liste. Nur gelistete Wärmepumpen sind förderfähig.
  • Hydraulischer Abgleich fehlt. Er ist Pflicht und muss nach Verfahren B dokumentiert werden.
  • Einkommensnachweis unvollständig. Es zählt das Einkommen aller im Haushalt lebenden Eigentümer.
  • Frist für den Verwendungsnachweis verpasst. Die Zusage verfällt, wenn nicht rechtzeitig abgerechnet wird.

Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren

Eine Wärmepumpe verbraucht im Einfamilienhaus 3.000 bis 5.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Kommt dieser vom eigenen Dach, sinken die Heizkosten auf einen Bruchteil. Eine Photovoltaikanlage mit Speicher deckt 40 bis 60 Prozent des Wärmepumpenstroms ab, im Sommer den kompletten Warmwasserbedarf.

Noch günstiger wird es mit intelligenter Steuerung. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber Wärmepumpe intelligent steuern. Beide Maßnahmen zusammen planen und fördern lassen können Sie über unser Komplettpaket.

Lohnt sich der Wechsel trotz Eigenanteil?

Ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Wärmebedarf zahlt bei Gas rund 2.400 Euro pro Jahr, Tendenz steigend durch den CO₂-Preis. Eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 4 benötigt 5.000 Kilowattstunden Strom, das sind mit Wärmepumpentarif etwa 1.400 Euro. Mit eigener Photovoltaik sinkt der Wert auf 600 bis 900 Euro.

Bei einem Eigenanteil von 12.600 Euro und einer jährlichen Ersparnis von 1.000 bis 1.800 Euro amortisiert sich der Tausch in sieben bis zwölf Jahren. Hinzu kommen die Wertsteigerung der Immobilie und eine bessere Energieeffizienzklasse im Energieausweis. Alle Kostenpositionen im Detail finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe Kosten 2026.

Fazit

Die Heizungsförderung ist so hoch wie nie und macht die Wärmepumpe für viele Haushalte günstiger als eine neue Gasheizung. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge bei der Antragstellung und ein Fachbetrieb, der die technischen Vorgaben kennt.

Prüfen Sie Ihre Ansprüche in einer Minute im Förder-Check. Wir zeigen Ihnen sofort, welcher Prozentsatz für Sie realistisch ist, und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung.